Datenschutzerklärung
Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO
Gemäß Art. 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird Folgendes mitgeteilt:
Die Erhebung der Daten erfolgt durch und für den Förderverein „Freunde der Gemeindebücherei“ vertreten durch die erste Vorsitzende Maria Pinzer, Feldstraße 1, 91220 Schnaittach, und die Kassierin Angelika Lang, Gartenstraße 1 ½, 91220 Schnaittach.
Die Daten werden aufgrund Ihrer ausdrücklichen und freiwilligen Einwilligung erhoben und verarbeitet, Art. 6 Abs. 1 a, Art. 7 DSGVO. Sie werden nur zum Zwecke der Vereinsarbeit, insbesondere zur Mitgliederverwaltung, für die Beitragseinzüge, zur statistischen Aufbereitung und zur Information über aktuelle Veranstaltungen des Fördervereins, verwendet.
Folgende Daten sind dazu nötig und werden gespeichert:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnumer, IBAN, BIC, Jahresbeitrag, Eintrittsdatum
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und stehen nur der Vorsitzenden und der Kassierin zur Verfügung.
Die Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft bis zu deren Beendigung gespeichert. Nach Austritt werden die Daten am darauffolgenden Jahresende gelöscht.
Im Falle juristischer Auseinandersetzungen können die Daten entsprechend länger gespeichert werden.
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen. (Recht auf Auskunft)
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
(Recht auf Berichtigung)
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. (Recht auf Löschung)
Sie haben hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen. (Recht auf Einschränkung)
Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen; auch im Falle einer Verarbeitung aufgrund berechtigter Interessen aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Sie haben - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Freunde der Gemeindebücherei Schnaittach
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Gemeinnützigkeit
1. Der Verein „Freunde der Gemeindebücherei Schnaittach (e.V.)" mit Sitz in Schnaittach verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch die Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Jede Tätigkeit ist ehrenamtlich.
6. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung für alle Altersstufen.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung der Gemeindebücherei Schnaittach insbesondere
a) im Hinblick auf die Anschaffung von Medien oder Mittel, die einen aktuellen Stand der Bücherei ermöglichen
b) zur Leseförderung besonders für Kinder und Jugendliche
c) zur Planung und Durchführung von Veranstaltungen, die die Gemeindebücherei in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
2. Die Aufnahme als Vereinsmitglied erfolgt nach schriftlichem Antrag durch den Vorstand.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, freiwilligen Austritt, Streichung von der Mitgliederliste oder durch Ausschluss aus dem Verein.
2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Der Austritt kann zum jeweiligen Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
3. Die Streichung von der Mitgliederliste kann durch den Beschluss des Vorstandes erfolgen, wenn ein Mitglied trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist.
4. Ein Mitglied kann, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
1. Der Verein erhebt Beiträge von den Mitgliedern zur Erfüllung seiner Aufgaben.
2. Die Höhe und die Fälligkeit der Beträge werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 7 Vorstand
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden, dem Kassenführer/der Kassenführerin und dem Schriftführer/der Schriftführerin.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
3. Die Wahl des Vorstandes kann schriftlich oder per Akklamation erfolgen.
4. Es besteht die Möglichkeit, dass der Vorstand bei besonderen Vorhaben weitere Mitglieder in die Vorstandschaft als kooptierte Vorstandsmitglieder beruft. Diese haben allerdings kein Stimmrecht.
5. Aufgabe und Beschlussfassung
a) Dem Vorstand obliegt die Beschlussfassung über sämtliche Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
b) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.
c) Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des/der 1.Vorsitzenden.
6. Beschränkungen der Vertretungsmacht des Vorstandes
a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1.Vorsitzenden/ die 1. Vorsitzende vertreten. Der/die 2.Vorsitzende übt bei Verhinderung des/der
1. Vorsitzende die Vertretungsbefugnis aus.
b) Bei Rechtsgeschäften über 750,00 € im Geschäftsjahr ist ein Beschluss der Vorstandschaft notwendig.
§ 8 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung hat zu beschließen über:
a) Festsetzung der Höhe und Fälligkeit von Beiträgen
b) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
c) Wahl und Abberufung des Kassenprüfers/ der Kassenprüferin
d) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
e) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins,
f) Entlastung des Vorstandes
2. Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, über deren Verlauf ein Protokoll anzufertigen ist.
3. Jede Mitgliederversammlung, einschließlich der Tagesordnung, wird im Mitteilungsblatt der Marktgemeinde Schnaittach rechtzeitig bekannt gegeben. Auch eine schriftliche Einladung ist ersatzweise möglich .
4. Die Mitgliederversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einberufung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit wirksam. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der
1. Vorsitzenden.
5. In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.
6. Zur Satzungsänderung, zur Abberufung eines Mitgliedes der Vorstandschaft bzw. der gesamten Vorstandschaft oder zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
7. Anträge zur Mitgliederversammlung sind spätestens eine Woche vorher bei einem Mitglied des Vorstandes einzureichen.
8. Alle gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
9. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder einzuberufen.
§ 9 Kassenprüfung
1. Für die Kassenprüfung wählt die Mitgliederversammlung einen Kassenprüfer/eine Kassenprüferin bei der Wahl des Vorstandes für 2 Jahre. (Er /Sie kann kein Mitglied des Vorstandes sein).
2. Der Kassenprüfer/ Die Kassenprüferin bestätigt schriftlich das Ergebnis der Prüfung und erstattet bei der Mitgliederversammlung am Jahresanfang Bericht über das Ergebnis der Kassenprüfung und gibt eine Empfehlung für die Entlastung des Kassenführers / der Kassenführerin.
§ 10 Auflösung des Vereins
1. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag den Verein mit einer ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder auflösen.
2. Zur Mitgliederversammlung, bei der über die Auflösung des Vereins entschieden werden soll, muss 2 Wochen vorher schriftlich mit Begründung der beabsichtigten Auflösung eingeladen werden.
3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Markt Schnaittach, der es unmittelbar und ausschließlich für die Gemeindebücherei zu verwenden hat.
(Stand: Januar 2017)